Das Persönliche Budget als Finanzierungsmittel der benötigten Assistenz
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein Mensch mit Behinderung ( und/ oder dessen gesetzlicher Vertreter) beantragen kann, um sich Unterstützung ( Assistenz ) selbstständig auf dem Dienstleistungsmarkt einkaufen zu können.
Seit dem 01. Januar 2008 besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht behinderter Menschen.
Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am Individuellen Bedarf des Budgetnehmers und basiert auf einer Zielvereinbarung, die zwischen dem leistungsberechtigten Menschen ( Budgetnehmer ) und dem Leistungsträger getroffen wird.
Durch die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll das Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderung gestärkt werden.
Wenn die Stellungnahmen vorliegen, führt der Beauftragte mit dem Antragsteller das so genannte Bedarfsfeststellungsverfahren durch.
Danach teilt der Beauftragte dem Antragsteller in einem schriftlichen Verfahren mit, wie hoch sein Budget ist. In diesem einen Budget sind dann alle Leistungen aller Leistungsträger enthalten.
Beinhaltet das Persönliche Budget auch die Unterhaltskosten ?
Gerade im Hinblick auf eine geplante Wohngemeinschaft ist dies eine sehr wichtige Frage !
Die Unterhaltskosten, das heißt das Geld, das uns normalerweise für Essen, Kleidung, Miete usw. zur Verfügung steht, haben mit dem Persönlichen Budget nichts zu tun. Das Persönliche Budget ist nicht dazu da, die Kosten des täglichen Lebensunterhalts zu finanzieren. Mit dem Persönlichen Budget sollen ausschließlich die Leistungen der Betreuung, Begleitung, Assistenz und Pflege bezahlt werden können, die ein Mensch mit Behinderung benötigt.
Für die Finanzierung des Lebensunterhalts kann zusätzlich zum Persönlichen Budget die so genannte Grundsicherung zur Bezahlung von Miete, Essen, Heizung, Kleidung usw. beantragt werden.
Warum eine Zielvereinbarung ?
Wer stellt sicher, dass das Persönliche Budget nicht missbraucht wird ?
Eine Frage, die im Zusammenhang mit dem Persönlichen Budget immer wieder gestellt wird. Sie hebt auf die Frage ab, ob der Budgetnehmer bzw. seine Budgetassistenten nachweisen müssen, wofür sie die Geldleistung verwenden.
Zur Beantwortung dieser Frage sieht das Gesetz die Zielvereinbarung vor.
Die Zielvereinbarung wird zwischen Leistungsträger und Leistungsempfänger geschlossen und beinhaltet, welche Ziele mit dem Persönlichen Budget erreicht werden sollen ( z. B. Teilhabe an der Gesellschaft durch aktives Mitwirken in einem Sportverein ).
Ungefähr alle zwei Jahre wird durch den Leistungsträger überprüft, ob der Leistungsempfänger das Budget so eingesetzt hat, wie es vereinbart wurde.
Auch die Professionelle Begleitung eines Budgetnehmers muss an einer solchen Vereinbarung gemessen werden. Den Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertretern bietet sie die Möglichkeit, die angebotene Assistenz an etwas Greifbarem zu messen und zu kontrollieren.